Mit dem Thema der Tagung „Vom Umgang mit dem Umgang. Interdisziplinärer Kinderschutz zum Wohle des Kindes!?“ möchten wir zum einen sehr konkret die Umgangsregelungen für Kinder und Jugendliche und hierbei die Entscheidungs- und Umsetzungspraxis sowie die Mitsprachemöglich-keiten von Kindern zum Thema machen. Zum anderen werden die Kinderschutz-Prämissen der Jugendhilfe wie auch der Familiengerichte und ihre Schnittstellen in den Blick genommen.
Bewusst rücken wir den Kinderschutz im Gesamten und die verschiedenen Gefährdungen, Gewalterfahrungen, Belastungen und Vernachlässigungen von Kindern und Jugendlichen in den Fokus.
Zudem knüpfen wir mit dem Inhalt der Tagung an der Arbeit des Nationalen Rates zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren an. Die DGfPI ist Mitglied im Nationalen Rat.
Kinder brauchen Fürsprecher - vom Recht zur Praxis. Ein anspruchsvoller Weg.
Das Programm zur Bundestagung "Kinder brauchen Fürsprecher. Vom Recht zur Praxis - ein anspruchsvoller Weg!" setzt sich mit der Praxisentwicklung der letzten Jahre in der Vormundschaft auseinander und wirft einen Blick in die Zukunft.
Am 24. und 25. Juni 2025 werden in Isernhagen bei Hannover neue Entwicklungen vorgestellt und vielfältige Aspekte der Alltagspraxis in der Vormundschaft diskutiert. Die Themen reichen von den Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt, der Vormundschaft für unbegleitete Minderjährige oder für Kinder mit Behinderungen über die Frage nach Kriterien für die Vormundschaft von Pflegeeltern bis zur Diskussion des Umgangs mit Transgender und - nicht zu vergessen - der notwendigen Selbstfürsorge als Vormund:in. Viele weitere Themen finden Sie im Programm.
In Zusammenarbeit mit der Stiftung „Innovation in der Hochschullehre“ wurde unter der Leitung von Maud Nordstern ein interdisziplinärer Kinderschutzkurs entwickelt, der sich auch für die Qualifikation in der Verfahrensbeistandschaft und Vormundschaft eignet. Der Kurs umfasst über 20 Stunden Filmmaterial und mehr als 80 Lehrfilme, die am Fall des heute erwachsenen Thomas und seiner Familie (Pflege- und Adoptiveltern, Tochter, Heimpaten) aufbereitet sind.
Themenschwerpunkte sind u.a.:
Dieser praxisorientierte Kurs richtet sich an Fachkräfte aus Recht, Pädagogik, Psychologie und verwandten Disziplinen und bietet eine fundierte Grundlage für die Arbeit im Kinderschutz.
Für einen erfolgreichen Kinderschutz braucht es ein gemeinsames Verständnis zentraler Begriffe – denn nur mit einer einheitlichen Sprache können alle Beteiligten im Sinne des Kindeswohls zusammenarbeiten. Wir laden Sie ein, sich mit uns diesem wichtigen Thema zu widmen und Klarheit über die Begriffe im Kinderschutz zu schaffen.
In unserer Veranstaltung beleuchten wir außerdem das oft unterschätzte Problemfeld der Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung und seine seelischen Langzeitfolgen. Anhand aktueller Praxisbeispiele bieten wir Raum für Austausch, Fallbeispiele und Ihre Ideen – gestalten Sie den bundesweiten Dialog im Kinderschutz aktiv mit!
Das Seminar vermittelt Teilnehmer*innen die Folgen von emotionaler, physischer und sexueller Gewalt bei Kindern und Jugendlichen und hilft, diese verstehen und einordnen zu können. Welche Auswirkungen hat Trauma z.B. auf Sorge- und Umgangsrecht? Erkenntnisse aus der Bindungs- und Traumaforschung werden mit Handlungsempfehlungen für die Praxis verknüpft und anhand von Praxisbeispielen verdeutlicht.
Wie können Kinder im rechtlichen Verfahren eingebunden werden? Wie spricht man kindgerecht mit Ihnen? Eine gute Gesprächsführung ist eine notwendige Voraussetzung dafür, die Interessen des Kindes angemessen vertreten zu können. Das Fortbildungsseminar vermittelt Sicherheit für die Gesprächsführung mit Kindern im Kontext familiengerichticher Verfahren.
Wie entstehen primäre Bindungen im Kindesalter und wie verändern sie sich im Lebenslauf? Welche Rolle spielen Bindungsbedürfnisse von Kindern bei elterlicher Trennung oder Scheidung? Welche Aspekte sind bei behördlichen und familiengerichtlichen Entscheidungen über den Lebensmittelpunkt von Kindern entscheidend? Im Seminar werden diese und Ihre Fragen auf Basis der Bindungsforschung sowie im Kontext der Arbeit in behördlichen und gerichtlichen Verfahren behandelt. Zur Stärkung der Handlungssicherheit wird die Umsetzung der Inhalte in die eigene Praxis reflektiert.
20. Februar 2025 - 9:00 - 16:00 Uhr. Referentin: Dr. Petra Thorn. Dieses Seminar bietet praxisnahe Einblicke in die psychosozialen Herausforderungen moderner Familienbildung durch Reproduktionsmedizin. Themen wie Gametenspende, Leihmutterschaft und Co-Elternschaft werden im rechtlichen und ethischen Kontext beleuchtet. Zudem werden wissenschaftliche Erkenntnisse zur Entwicklung von Kindern in diesen neuen Familienstrukturen vermittelt und die Bedeutung für die Arbeitsweise für Fachkräfte (u.a. Verfahrensbeiständschaft/ Kinder- und Jugendhilfe) diskutiert.
„Von der dienenden Sorgepflicht der Erwachsenen“. Getreu unserer Grundhaltung der Subjektstellung des Kindes ist diese Weiterbildung stets ausgerichtet an der Bedeutung unseres Handelns als Fachkraft für die den Kindern zugesicherte Erziehung und Förderung hin „zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (§1 SGBVIII). Der Zertifikationskurs ist so ausgelegt, dass sich Ihr bisheriges berufliches Handwerkzeug aufgrund der Komplexität der Wissens- und Handlungsbereiche grundlegend erweitern wird - auch über eine gerichtliche Tätigkeit hinaus. Wir denken vom Kind aus.
„Bleiben Sie auf dem Laufenden“. Halbjährliche 4 STD Short Cut Veranstaltung (=2x im Jahr) zu unterschiedlichen Zeiten und Orten zum gemeinsamen Fach-Austausch mit ausführlichen Theorieinput und Praxistransfer (Fall Supervisionen) in möglichst fester Gruppe mit i.d.R. 8-10 TeilnehmerInnen.
Ihre Meinung ist uns wichtig!
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