Wenn Eltern nicht für Kinder entscheiden können oder dürfen, bekommt das Kind oder der Jugendliche einen Vormund oder eine Vormundin. Dies kann der Fall sein, wenn Eltern weit weg sind, oder wenn sie gestorben sind. Es kann aber auch sein, dass das Gericht entschieden hat, dass die Eltern nicht für Kinder entscheiden dürfen, weil sie nicht gut für diese sorgen können.
Manchmal entscheidet ein Gericht, das Eltern nicht Alles bestimmen dürfen. Z.B. dürfen sie nicht entscheiden, wo ein Kind wohnt, aber sie dürfen bestimmen, in welche Schule oder zu welchem Arzt ein Kind geht. Dann bekommt das Kind eine Ergänzungspflegerin oder einen Ergänzungspfleger. Das hab aber nichts mit Pflege zu tun.
Er oder sie entscheidet und unterschreibt wie ein Vormund, aber eben nicht alles. Der Ergänzungspfleger steht ergänzend neben den Eltern, daher das komische Wort.
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