In Verfahren, in denen sich ein Gericht mit der Zukunft von Kindern beschäftigt soll in vielen Fällen ein Verfahrensbeistand dafür sorgen, dass auch die Kinder gehört werden. Er versucht herauszufinden, was du dir wünschst und was gut für dich ist.
Er erklärt dir auch, worum genau es in dem konkreten Verfahren geht, welche Lösungsmöglichkeiten es gibt und was das für dich bedeutet. Er begleitet dich durch das Verfahren und ist während des Verfahrens dein Ansprechpartner.
Er wird auch versuchen durch Gespräche mit deinen Eltern und / oder anderen Personen, die für dich wichtig sind, eine gute Einigung zu finden.
Der Verfahrensbeistand schreibt dann einen Bericht an das Gericht, damit auch der Richter davon erfährt. Den Bericht erhalten auch das Jugendamt und deine Eltern.
Du kannst deinem Verfahrensbeistand aber auch sagen, dass er bestimmte Sachen nicht an das Gericht oder deine Eltern weiterleiten soll.
Wahrscheinlich hört dich dann der Richter /die Richterin auch noch einmal persönlich an. Dabei begleitet dich dein Verfahrensbeistand.
Die Erwachsenen setzen sich dann in der Regel nochmal zusammen, um eine Lösung zu finden. Wenn das nicht gelingt muss der Richter eine Entscheidung treffen. Das ist wichtig: Nicht du musst dich entscheiden, sondern die Erwachsenen und speziell der Richter.
Diese Entscheidung wird dann dein Verfahrensbeistand mit dir besprechen. Wenn du gar nicht damit einverstanden bist besprecht ihr, was ihr dagegen unternehmen könnt.
Wenn das Verfahren zu Ende ist, dann ist auch die Arbeit des Verfahrensbeistandes bei dir zu ende. Wenn du danach noch mit jemanden sprechen willst, weil es Schwierigkeiten gibt kannst du sich an das Jugendamt deiner Stadt wenden, du kannst dir dafür auch Hilfe suchen, dein Vertrauenslehrer könnte hier ein Ansprechpartner sein, sowie jede andere Person, der du vertraust.
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