Anerkannte Weiterbildung des Berufsverbandes der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche e.V.
Weitere Informationen
Auffrischungskurs für ausgebildete und zertifizierte Verfahrensbeistände(innen) für Kinder und Jugendliche nach§§ 158 bis 158 a - c FamFG und§ 167 Abs. 1 FamFG.
Der 30. Zertifikatskurs Weiterbildung zum Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche startet im Juli 2024!
Zertifikatskurs 210-2024 „Weiterbildung zum Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche nach §§ 158-158c und § 167 FamFG“ vom 12.07.2024 – 27.06.2025 (11. Module) in Frankfurt am Main, Träger: Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.
Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen sieht die Bestellung eines Verfahrensbeistandes für das betroffene Kind in familiengerichtlichen Verfahren vor und konkretisiert die Voraussetzungen für eine Bestellung. Die Weiterbildung vermittelt die für diese anspruchsvolle Aufgabe erforderlichen Qualifikationen, die inzwischen auch gesetzlich verankert wurden. Ausgewiesene Expert*innen der verschiedenen Disziplinen vermitteln Kenntnisse im Familien- und Jugendhilferecht sowie im Verfahrensrecht, in der Entwicklungspsychologie und in der Sozialen Arbeit. Die meisten unserer Dozent*innen gehören zum Kreis der Autor*innen des Handbuchs „Verfahrensbeistandschaft“ (Reguvis Fachmedien GmbH, Hrsg. Salgo / Ivanits, 5. Aufl. 2024).
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Anerkannte Weiterbildung des Berufsverbandes der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche e.V.
Hier finden Sie alle Infos zu Inhalten und Ablauf als PDF zum Download.
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Seit 1999 bieten wir Ihnen unsere Ausbildung zum Verfahrensbeistand in Hamburg, Leipzig, Heidelberg und Rösrath bei Köln als Präsenz/Hybrid und Hybrid+ Kurse an. Die hohe Qualität und Leistung der Angebote von INVESTITION ZUKUNFT sind seither etabliert. Alleinstellungsmerkmal aller Angebote ist die durchgängige Be-tonung der Subjektstellung des Kindes mit eigenständiger Grundrechte-Inhaberschaft und Persönlichkeitsrechten als dem wesentlichen Bestandteil von Kindschaftssachen und familiengerichtlichen Verfahren. Dies ist grundlegende Haltung und Ausrichtung des fachlichen Denkens und Tuns von INVESTITION ZUKUNFT. Sie spiegelt sich wider in unserer wissens-, insbesondere aber praxis- und haltungsorientierten Zertifikatsausbildungen.
Wir sehen uns daher verantwortlich und verpflichtet, Ihnen eine bestmögliche und qualitativ wie fachlich und persönlich fundierte Ausbildung zukommen zu lassen. Unsere Aufgabe als Ausbilder „im Interesse der von einem familiengerichtlichen Verfahren betroffenen Kinder“ und die damit verbundene Verantwortung nehmen wir sehr ernst. Wir wissen, dass diese dem Können, dem Einsatz und der Rollenklarheit „ihres“ Verfahrensbeistandes mit Wohl und Wehe ausgeliefert sind.
Die Ausbildungen beginnen nach Ende September/Anfang Oktober 2024. Sie sind sowohl für „Neulinge“ als auch für bereits tätige Verfahrensbeistände geeignet, um den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Nachweisbarkeit Ihrer persönlichen Qualifikation nachzukommen. Für Fachanwälte für Familienrecht ist die Ausbildung für 2 Jahre gem. §15 FAO anerkennungsfähig
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