Zertifikationskurs Verfahrensbeistand | Beginn 14.02. - 16.02.2025

„Alle großen Leute sind einmal Kinder gewesen (aber wenige erinnern sich daran)“, Antoine de Saint-Exupery. Als Verfahrensbeistand unterstützen Sie Familiengerichte, dass die Meinung und das Interesse von Kindern und Jugendlichen in familiengerichtlichen Verfahren berücksichtigt werden!

Seit 20 Jahren bietet der Anwalt des Kindes – München e.V. in Kooperation mit der Katholischen Stiftungshochschule München eine fundierte und praxisnahe Weiterbildung zum zertifizierten Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche an.

Lernen Sie in 11 Modulen das anspruchsvolle Arbeitsfeld eines Verfahrensbeistandes kennen und erwerben Sie die notwendigen Qualifikationen. Das Ausbildungs-Team besteht aus Expert/-innen verschiedener Disziplinen u.a. aus den Bereichen Familienrecht, Jugendhilfe und Rechtspsychologie.

Mit dem erfolgreichen Bestehen des Abschluss-Kolloquiums sind Sie berechtigt, neben der Verfahrensbeistandschaft, auch als Umgangspfleger/-in und Umgangsbegleitung tätig zu werden. Auch besteht die Möglichkeit, als zertifizierter Verfahrensbeistand in den Pool der Fachkräfte der Koordinierungsstelle aufgenommen zu werden.

Unser Angebot richtet sich an Juristen/-innen, sowie an Angehörige der psychosozialen Berufsgruppen.   

Informieren Sie sich hier über den Inhalt der Weiterbildung  -  nächster Start voraussichtlich Februar 2025.

Bewerben Sie sich ab sofort unter mail@anwaltdeskindes-muenchen.de oder rufen Sie uns einfach unter 089 - 99 60 99 59 an.

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Modulare Auffrischung Verfahrenbeistand - Neue Handwerkzeuge | Beginn 05.02.25 / 28.03.25 / 12.05.25 u.a.

„Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen - ein Ozean“ (Sir Isaac Newton) Unsere modulare Auffrischungs- und Vertiefungsreihe von 3 Blöcken à 2 Tagen ist sowohl einzeln buchbar als auch verteilbar auf bis zu 18 Monate zur Abdeckung der geswezlich geforderten Fortbildungsnachweise über ein bis hin zu drei Kalenderjahren. Auch für Fachanwälte Familienrecht gem §15 FAO geeignet! Die Auswahl der Belegung und Reihenfolge der Module können Sie je nach persönlichen Geschmack und bestehender Nachweis Notwendigkeit frei gestalten. Modulthemen siehe weitere Informationen.

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Zertifikationskurs Verfahrensbeistand | Beginn 23.03.2025

„Wir denken vom Kind aus“. Getreu unserer Grundhaltung der Subjektstellung des Kindes auch im familiengerichtlichen Verfahren sind unsere Aus-, Fort und Weiterbildungen stets ausgerichtet an der Bedeutung unseres Handelns als Fachkraft für die den Kindern zugesicherte Erziehung und Förderung hin „zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (§1 SGBVIII). Neben intensiver Wissensvermittlung stehen fachliche Expertise, langjährige Praxiserfahrungen und das aktuelle Richterrecht gepaart mit rollenklarem Handeln im Mittelpunkt unserer Ausbildung. Ziel ist es, durch Wissen und Können persönlihe Haltungen zu verinnerlichen und aufgrund dessen rechtssicher, rollenklar und kindorientiert zu handeln.

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21.11.2024 - 18.10.2025, Weiterbildung Verfahrensbeistand gemäß FamFG im Blended Learning

Anerkannte Weiterbildung des Berufsverbandes der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche e.V. 

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26.10.2024 - 26.11.2025 (12 Module) Weiterbildung zum Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche nach §§ 158-158c und § 167 FamFG.

Anerkannte Weiterbildung des Berufsverbandes der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche e.V. 

Weitere Informationen

12.10. + 13.10.2024 Auffrischungskurs

Auffrischungskurs für ausgebildete und zertifizierte  Verfahrensbeistände(innen) für Kinder und Jugendliche nach§§ 158 bis 158 a - c FamFG und§ 167 Abs. 1 FamFG.

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Ende September/Anfang Oktober 2024: Zertifikationskurs „Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche“ - anerkannt vom BVEB

Seit 1999 bieten wir Ihnen unsere Ausbildung zum Verfahrensbeistand in Hamburg, Leipzig, Heidelberg und Rösrath bei Köln als Präsenz/Hybrid und Hybrid+ Kurse an. Die hohe Qualität und Leistung der Angebote von INVESTITION ZUKUNFT sind seither etabliert. Alleinstellungsmerkmal aller Angebote ist die durchgängige Be-tonung der Subjektstellung des Kindes mit eigenständiger Grundrechte-Inhaberschaft und Persönlichkeitsrechten als dem wesentlichen Bestandteil von Kindschaftssachen und familiengerichtlichen Verfahren. Dies ist grundlegende Haltung und Ausrichtung des fachlichen Denkens und Tuns von INVESTITION ZUKUNFT. Sie spiegelt sich wider in unserer wissens-, insbesondere aber praxis- und haltungsorientierten Zertifikatsausbildungen. 

Wir sehen uns daher verantwortlich und verpflichtet, Ihnen eine bestmögliche und qualitativ wie fachlich und persönlich fundierte Ausbildung zukommen zu lassen. Unsere Aufgabe als Ausbilder „im Interesse der von einem familiengerichtlichen Verfahren betroffenen Kinder“ und die damit verbundene Verantwortung nehmen wir sehr ernst. Wir wissen, dass diese dem Können, dem Einsatz und der Rollenklarheit „ihres“ Verfahrensbeistandes mit Wohl und Wehe ausgeliefert sind.

Die Ausbildungen beginnen nach Ende September/Anfang Oktober 2024. Sie sind sowohl für „Neulinge“ als auch für bereits tätige Verfahrensbeistände geeignet, um den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Nachweisbarkeit Ihrer persönlichen Qualifikation nachzukommen. Für Fachanwälte für Familienrecht ist die Ausbildung für 2 Jahre gem. §15 FAO anerkennungsfähig

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