Veröffentlicht am 25.08.2025
Änderung des Lebensmittelpunkts durch Umgangsregelung
- Während die Sorgerechtsentscheidung nach § 1671 BGB eine Regelung der rechtlichen Befugnisse der Elternteile enthält, betrifft eine gerichtliche Umgangsregelung die tatsächliche Ausübung der elterlichen Sorge
- Eine Umkehrung der elterlichen Betreuungszeiten unterliegt daher einer Regelung des Umgangs, nicht der elterlichen Sorge
- Einer ergänzenden Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bedarf es nur, wenn ein Umzug des Kindes zusammen mit einem Elternteil beabsichtigt ist.