Veröffentlicht am 25.08.2025

Änderung des Lebensmittelpunkts durch Umgangsregelung


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  1. Während die Sorgerechtsentscheidung nach § 1671 BGB eine Regelung der rechtlichen Befugnisse der Elternteile enthält, betrifft eine gerichtliche Umgangsregelung die tatsächliche Ausübung der elterlichen Sorge  
  2. Eine Umkehrung der elterlichen Betreuungszeiten unterliegt daher einer Regelung des Umgangs, nicht der elterlichen Sorge  
  3. Einer ergänzenden Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bedarf es nur, wenn ein Umzug des Kindes zusammen mit einem Elternteil beabsichtigt ist.