Veröffentlicht am 25.08.2025

BVerfG: Keine Fremdunterbringung von Kindern bei Umgangsverweigerung


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Wichtige Punkte:

  • Gerichtliche Umgangsregelungen dürfen nicht durch Sorgerechtsentscheidungen „umgangen" werden.
  • Gutachten sind vollständig auszuwerten; Abweichungen müssen fachlich begründet werden.
  • Widersprüche zwischen Gutachten verpflichten das Gericht zu weiterer Aufklärung.

Fazit: Eine Fremdunterbringung darf nicht als „Sanktion" für verweigerten Umgang genutzt werden.