Veröffentlicht am 25.08.2025
BVerfG: Keine Fremdunterbringung von Kindern bei Umgangsverweigerung
Wichtige Punkte:
- Gerichtliche Umgangsregelungen dürfen nicht durch Sorgerechtsentscheidungen „umgangen" werden.
- Gutachten sind vollständig auszuwerten; Abweichungen müssen fachlich begründet werden.
- Widersprüche zwischen Gutachten verpflichten das Gericht zu weiterer Aufklärung.
Fazit: Eine Fremdunterbringung darf nicht als „Sanktion" für verweigerten Umgang genutzt werden.