Weiterbildung zum Verfahrensbeistand

Informationen und Anmeldung zu aktuellen Weiterbildungsangeboten

Zertifikatskurs Nr. 210-2027

Weiterbildung zum Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche nach §§ 158-158c und § 167 FamFG

Das Familiengericht hat in Kindschaftssachen nach § 158 FamFG dem minderjährigen Kind einen fachlich und persönlich geeigneten Verfahrensbeistand zur Seite zu stellen.

Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes besteht darin, das Interesse des Kindes festzustellen und im familiengerichtlichen Verfahren zu vertreten.

Hierzu soll der Verfahrensbeistand auch mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen sprechen.

Der Verfahrensbeistand hat das Kind in geeigneter Weise über Ablauf und Gegenstand des Verfahrens zu informieren und eine Einschätzung unter Berücksichtigung seines Wohls, auch in Form einer Stellungnahme, zur Geltung zu bringen.

Seit 2021 sind die Anforderungen für fachlich geeignete Verfahrensbeistände festgelegt worden. Ziel dieses Zertifikatskurses ist es, diese fachliche Eignung zu erlangen.

Hierzu werden Kenntnisse u.a. in den Bereichen der Entwicklungspsychologie, der kindgerechten Gesprächstechnik, des Kinderschutzes, des Kinder- und Jugendhilferechts und des Kindschafts- und Verfahrensrechts in Kindschaftssachen vermittelt.

Dies erfolgt mit aktuellem Praxisbezug durch interdisziplinäre Referent:innen in 9 Modulen:

17.06.–19.06.2027 Modul 1: Einführung und Aufgabe des Verfahrensbeistandes
26.08.–28.08.2027 Modul 2: Entwicklungspsychologische Aspekte                                                           
24.09.–25.09.2027 Modul 3: Sorgerechtsverfahren                                                     
28.10.–30.10.2027 Modul 4: Umgangsverfahren  
18.11.–20.11.2027 Modul 5: Praxisbesuch und Kindeswohlgefährdung Teil 1
09.12.–11.12.2027 Modul 6: Kindeswohlgefährdung Teil 2  
14.01.–15.01.2028 Modul 7: Kinder- und Jugendhilfe
04.02.–05.02.2028 Modul 8: Gerichtliche Maßnahmen und besondere familiengerichtliche Verfahren
03.03.2028 Modul 9: Prüfung und Abschluss 

Dieser Zertifikatskurs zeichnet sich im Besonderen dadurch aus, dass der Fokus vor allem auch in der Vermittlung einer fachlich fundierten kindzentrierten Haltung liegt.  

 

 

Zusatzmodul Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen

Zusatzmodul Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen - Vertiefung in Recht, Kinderschutz und Praxis

Das Weinsberger Forum bietet ergänzend zum Zertifikatslehrgang das Zusatzmodul im Bereich Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen an, das spezielle Themen und wiederkehrende Herausforderungen für bereits tätige Verfahrensbeistände behandelt.

Dieses Zusatzmodul richtet sich insbesondere an erfahrene Verfahrensbeistände, die ihre Kenntnisse im Sorge- und Umgangsrecht, Datenschutz, Kinderschutz und in der Kindesanhörung sowie anhand komplexer Fallbesprechungen vertiefen möchten. Die Fortbildung ist auch als Nachweis gemäß § 158a Abs.1 Satz 4 FamFG geeignet.

Inhalte des Zusatzmoduls
1. Rechtliche Vertiefung (Tag 1 & 2)

  • Aktuelle Rechtsprechung für Verfahrensbeistände: Elterliche Sorge, Sorgerechtsregelungen und Umgangsregelungen
  • Datenschutz und Schweigepflichtentbindung: Mit wem darf ich sprechen? Welche Daten dürfen preisgegeben werden?
  • Kinderschutz und der Entzug der elterlichen Sorge (§1666 BGB, §8a SGB VIII)
  • Adoption, Vormundschaft, freiheitsentziehende Maßnahmen und Fremdplatzierung
  • Umgang mit Befragungen durch Richter und Anwälte
  • Kindesentführung (HKÜ-Verfahren) und Namensänderungen
  • Erstellung schriftlicher Stellungnahmen und Umgang mit Gutachten


2. Praxis der Verfahrensbeistandschaft (Tag 3 & 4)

  • Umgang mit Kindeswohlgefährdung: Krisenintervention und Zusammenarbeit
  • Gefährdungseinschätzung in der Rolle als Verfahrensbeistand
  • Gesprächsführung mit Kindern und Eltern im Verdachtsfall und in schwierigen Gesprächssituationen
  • Kindesanhörung: Vorbereitung und Begleitung der Kinder während der Befragung durch Richter
  • Vermittlungs- und Vernetzungskompetenzen: Zusammenarbeit mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe
  • Supervision und Selbstschutz: Umgang mit belastenden Fällen und Sicherstellung des eigenen Wohlbefindens.

Freiwillige Klausur
In Anschluss an die Veranstaltung besteht die Möglichkeit an einer Selbstlernphase und an einer Klausur teilzunehmen.Die Klausur ist auf freiwilliger Basis. Es entstehen für Sie keine weiteren Kosten.
Sollten Sie kein Interesse an der Prüfung haben, so bitten wir um eine kurze formlose Abmeldung.Die zweistündige Klausur findet zeitversetzt eine Woche nach Seminarende online auf der Lernplattform des Weinsberger Forums statt.

Selbstlernphase
Nach Seminarende schließt eine einwöchige Selbstlernphase an. Diese dient der Wiederholung und Vertiefung der behandelten Inhalte sowie der Klausurvorbereitung anhand der Seminarunterlagen. (Selbstlernstunden empfohlen: 15 Stunden)

Teilnahmebescheinigung
Nach Seminarende erhalten alle Teilnehmer innerhalb einer Woche eine Teilnahmebescheinigung per Email.

Zertifikat
Nach bestandener schriftlicher Klausur erhalten die Teilnehmenden einen Qualifikationsnachweis per Post.

Zertifikat-Kurs Verfahrensbeistand

Zertifizierte Weiterbildung zum Verfahrensbeistand

Anbieter: Investition Zukunft | Ausbildungen seit 1999 
Wir denken vom Kind aus - IMMER

mit Jubiläumsrabatt zur Stärkung der „Partizipation von Kindern“

ab Februar 2026 Hybrid+ Kurse in Leipzig / Hamburg / Rösrath

Unsere angebotenen Zertifikat-Ausbildungen zum Verfahrensbeistand wie auch alle weiteren Jahres Fachangebote von Investition Zukunft für am Familiengericht Tätige stärken und erweitern pädagogische, psychologische, kommunikative wie rechtliche Schlüsselkompetenzen. Sie führen zu Handlungssicherheit – auch außerhalb der Tätigkeit als Verfahrensbeistand.

Getreu unserer Grundhaltung ist unsere Arbeit stets ausgerichtet am pflichtgemäßen Handeln der Erwachsenen für eine unseren Kindern menschlich wie gesetzlich zugesicherte Erziehung und Förderung hin „zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (§1 SGBVIII).

Ausbildungsziel ist die Internalisierung von Wissen und Haltungen als wesentliche Grundlage für die Tätigkeit des Verfahrensbeistandes im Sinne der Sicherstellung der verfahrensrechtlichen Subjektstellung des Kindes. Wir bieten Ihnen in unseren Zertifikat-Ausbildungen immer intensive Wissensvermittlung, fachliche Expertise, langjährige Praxiserfahrungen sowie den unbedingten Transfer des Erlernten in praktische Fälle. Wir vermitteln Ihnen die verfassungsrechtlichen Aufgaben und die advokatorische Rollenklarheit eines Verfahrensbeistandes, nämlich die subjektiven Interessen des Kindes materiell- wie verfahrensrechtlich und parteilich bei Gericht aktiv zur Geltung zu bringen, und dies gelingend in die Sprache des Gerichtes zu transferieren. Wir denken vom Kind aus - IMMER

Weiterbildung zum Verfahrensbeistand

Weiterbildung zum Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche nach §§ 158-158c und § 167 FamFG beim Paritätischen Bildungswerk Bundesverband e.V.

Ab 2026 in neuer Besetzung:

Weiterbildung zum Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche nach §§ 158-158c und § 167 FamFG beim Paritätischen Bildungswerk Bundesverband e.V.

Wir freuen uns, Ihnen ab März 2026 wieder einen Zertifikatskurs zum/zur Verfahrensbeiständ:in anbieten zu können. 

Wenn Sie sich auf die Warteliste setzen lassen möchten, melden Sie sich bitte unter fobi@pb-paritaet.de mit einer kurzen Nachricht.

Wir informieren Sie, sobald weitere Informationen verfügbar sind und die Anmeldung möglich ist.

Zertifikationskurs

Zertifizierte Weiterbildung zum Verfahrensbeistand

Anbieter: Weiterbildungsakademie GbR in Berlin

Termin: 16.05.2026

Die WBA ging 1995 aus dem Institut Gericht & Familie (www.igf-berlin.de) hervor. Während das IGF sich auf die Qualitätssicherung familienrechtspsychologischer Gutachten spezialisierte, widmete sich die WBA der Weiterbildung von Fachkräften. Bis heute sind die WBA und das IGF inhaltlich, personell und räumlich verbunden.
Ziel der Weiterbildung ist, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den juristischen, entwicklungspsychologischen, familienpsychologischen und diagnostischen Grundlagen vertraut zu machen, die eine fachliche Begleitung und Betreuung eines Kindes im familienrechtlichen Gerichtsverfahren möglich machen.

Das Weiterbildungsangebot der WBA richtet sich an Fachkräfte, die an der Schnittstelle zwischen Familiengericht und Jugendhilfe tätig sind oder tätig sein wollen. Unser Ziel ist es, die fachliche Qualifikation sicherzustellen, die juristisches und sozialwissenschaftliches Wissen beinhaltet. Dies wird erreicht durch:

• qualifizierte, das heißt in Theorie und Praxis erfahrene Dozenten (in der Regel Diplom-Psychologen und Juristen),
• auf den Praxisbedarf zugeschnittene Weiterbildungskonzepte

Die zertifizierte Weiterbildung dauert insgesamt 12 Monate und umfasst 12 Wochenendseminare, die Erstellung einer Abschlussarbeit und die Teilnahme an einem Abschlusscolloquium.

 

Helfen Sie uns noch besser zu werden

Ihre Meinung ist uns wichtig

Ihr Feedback hilft uns, die nächsten Fortbildungen anzupassen und zu verbessern.
Wir freuen uns, wenn Sie sich ein paar Minuten Zeit nehmen, um unser kurzes Feedback-Formular auszufüllen.

Folge uns auch auf Instagram

Erfahre mehr über uns und aktuelle Themen

Newsletter Anmeldung

Für den Versand unserer Newsletter nutzen wir rapidmail. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass die eingegebenen Daten an rapidmail übermittelt werden. Beachten Sie bitte auch die AGB und Datenschutzbestimmungen.