Zertifikatskurs Nr. 210-2027
Weiterbildung zum Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche nach §§ 158-158c und § 167 FamFG
Das Familiengericht hat in Kindschaftssachen nach § 158 FamFG dem minderjährigen Kind einen fachlich und persönlich geeigneten Verfahrensbeistand zur Seite zu stellen.
Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes besteht darin, das Interesse des Kindes festzustellen und im familiengerichtlichen Verfahren zu vertreten.
Hierzu soll der Verfahrensbeistand auch mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen sprechen.
Der Verfahrensbeistand hat das Kind in geeigneter Weise über Ablauf und Gegenstand des Verfahrens zu informieren und eine Einschätzung unter Berücksichtigung seines Wohls, auch in Form einer Stellungnahme, zur Geltung zu bringen.
Seit 2021 sind die Anforderungen für fachlich geeignete Verfahrensbeistände festgelegt worden. Ziel dieses Zertifikatskurses ist es, diese fachliche Eignung zu erlangen.
Hierzu werden Kenntnisse u.a. in den Bereichen der Entwicklungspsychologie, der kindgerechten Gesprächstechnik, des Kinderschutzes, des Kinder- und Jugendhilferechts und des Kindschafts- und Verfahrensrechts in Kindschaftssachen vermittelt.
Dies erfolgt mit aktuellem Praxisbezug durch interdisziplinäre Referent:innen in 9 Modulen:
17.06.–19.06.2027 Modul 1: Einführung und Aufgabe des Verfahrensbeistandes
26.08.–28.08.2027 Modul 2: Entwicklungspsychologische Aspekte
24.09.–25.09.2027 Modul 3: Sorgerechtsverfahren
28.10.–30.10.2027 Modul 4: Umgangsverfahren
18.11.–20.11.2027 Modul 5: Praxisbesuch und Kindeswohlgefährdung Teil 1
09.12.–11.12.2027 Modul 6: Kindeswohlgefährdung Teil 2
14.01.–15.01.2028 Modul 7: Kinder- und Jugendhilfe
04.02.–05.02.2028 Modul 8: Gerichtliche Maßnahmen und besondere familiengerichtliche Verfahren
03.03.2028 Modul 9: Prüfung und Abschluss
Dieser Zertifikatskurs zeichnet sich im Besonderen dadurch aus, dass der Fokus vor allem auch in der Vermittlung einer fachlich fundierten kindzentrierten Haltung liegt.