Weiterbildung zum Verfahrensbeistand

Informationen und Anmeldung zu aktuellen Weiterbildungsangeboten

Weiterbildung zum Verfahrensbeistand

Weiterbildung zum Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche nach §§ 158-158c und § 167 FamFG beim Paritätischen Bildungswerk Bundesverband e.V.

Ab 2026 in neuer Besetzung:

Weiterbildung zum Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche nach §§ 158-158c und § 167 FamFG beim Paritätischen Bildungswerk Bundesverband e.V.

Wir freuen uns, Ihnen ab März 2026 wieder einen Zertifikatskurs zum/zur Verfahrensbeiständ:in anbieten zu können. 

Wenn Sie sich auf die Warteliste setzen lassen möchten, melden Sie sich bitte unter fobi@pb-partiaet.de mit einer kurzen Nachricht.

Wir informieren Sie, sobald weitere Informationen verfügbar sind und die Anmeldung möglich ist.

Zertifikationskurs

Zertifizierte Weiterbildung zum Verfahrensbeistand

Anbieter: Weiterbildungsakademie GbR in Berlin

Termin: Zweitägiger Kurs 17.01.2026 und 18.01.2026

Inhalte:

Die neuere Entwicklung der Rechtsprechung und psychologischen und juristischen Lehrmeinungen im Kindschafts-, Familien- und Verfahrensbeistandsrecht

- die gesetzliche Neufassung des Verfahrensbeistandsrechts nach §§ 158 bis 158c FamFG,
- die gesetzliche Anhörung des Kindes u. Jugendlichen nach § 159     FamFG
- den Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in der Familiengerichtsbarkeit und im Kindschaftsrecht,
- dem Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB
- die Freiheitsentziehende Unterbringung und Maßnahmen nach § 1631bAbs. 1     BGB,
- die Rechte in homosexuellen Lebensgemeinschaften,
- neue Vorgaben im Adoptionsrecht und
- neue Planungen im Sorge- und Umgangsrecht sowie Abstammungsrecht. 
- Falldarstellungen der Teilnehmer(innen)

Fortbildungsort ist die Weiterbildungs-Akademie für Rechtspsychologie, Kindschafts- und Familienrecht im Institut Gericht & Familie Service GbR, Stephanstraße 25, 10559 Berlin.

Kosten: 500 Euro (Umsatzsteuerbefreit)

 

Zertifikationskurs

Zertifizierte Weiterbildung zum Verfahrensbeistand

Anbieter: Weiterbildungsakademie GbR in Berlin

Termin: 08.11.2025 – 08.11.2026

Die WBA ging 1995 aus dem Institut Gericht & Familie (www.igf-berlin.de) hervor. Während das IGF sich auf die Qualitätssicherung familienrechtspsychologischer Gutachten spezialisierte, widmete sich die WBA der Weiterbildung von Fachkräften. Bis heute sind die WBA und das IGF inhaltlich, personell und räumlich verbunden.
Ziel der Weiterbildung ist, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den juristischen, entwicklungspsychologischen, familienpsychologischen und diagnostischen Grundlagen vertraut zu machen, die eine fachliche Begleitung und Betreuung eines Kindes im familienrechtlichen Gerichtsverfahren möglich machen.

Das Weiterbildungsangebot der WBA richtet sich an Fachkräfte, die an der Schnittstelle zwischen Familiengericht und Jugendhilfe tätig sind oder tätig sein wollen. Unser Ziel ist es, die fachliche Qualifikation sicherzustellen, die juristisches und sozialwissenschaftliches Wissen beinhaltet. Dies wird erreicht durch:

• qualifizierte, das heißt in Theorie und Praxis erfahrene Dozenten (in der Regel Diplom-Psychologen und Juristen),
• auf den Praxisbedarf zugeschnittene Weiterbildungskonzepte

Die zertifizierte Weiterbildung dauert insgesamt 12 Monate und umfasst 12 Wochenendseminare, die Erstellung einer Abschlussarbeit und die Teilnahme an einem Abschlusscolloquium.

 

Zertifikationskurs Verfahrensbeistand

Zertifizierte Weiterbildung zum Verfahrensbeistand

NEU: Ab 04.07.2025 Hybrid+ Kurse in Leipzig / Hamburg / Rösrath und ONLINE+
Anbieter: Investition Zukunft – Peter Stieler | Ausbildungen seit 1999

„Wir denken vom Kind aus - immer“. Unsere angebotenen Zertifikat-Ausbildungen zum Verfahrensbeistand wie auch alle weiteren Jahres Fachangebote von Investition Zukunft für am Familiengericht Tätige stärken und erweitern pädagogische, psychologische, kommunikative wie rechtliche Schlüsselkompetenzen. Sie führen zu Handlungssicherheit – auch außerhalb der Tätigkeit als Verfahrensbeistand.

Getreu unserer Grundhaltung ist unsere Arbeit stets ausgerichtet am pflichtgemäßen Handeln der Erwachsenen für die unseren Kindern menschlich wie gesetzlich zugesicherte Erziehung und Förderung hin „zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (§1 SGBVIII).

In unseren Zertifikat-Ausbildungen bearbeiten und vermitteln wir im Kontext aller rechtlichen wie psycho-sozial bedeutsamen Erkenntnisse und Notwendigkeiten, und unter Einbeziehung aktueller Gerichtsentscheidungen die Kernaufgaben des Verfahrensbeistandes, inclusive der wichtigsten Aufgabe, den Willen und die Interessen des Kindes im gerichtlichen Verfahren advokatorisch zur Geltung zu bringen. Für diese Kernaufgaben haben wir u.a. die Methodik des Willen-Dreiklanges entwickelt. Ziel hierbei ist es, neben der Willenserkundung herauszufinden, was das Kind bei seinen Interessen leitet, oder was die freie und tragfähige Willensäußerung aufgrund davor liegender Not-Wendigkeiten aus Kindessicht verhindert. Fachlich angewendet hat die Nutzung des Willen-Dreiklanges gelingende und steuernde Wirkung in der abschließende Aufgabe, den Willen und die Interessen des Kindes materiell- wie verfahrensrechtlich bei Gericht aktiv zur Geltung zu bringen und dies in die Sprache des Gerichtes zu transferieren.

Wir bieten in unseren Zertifikat-Ausbildungen immer intensive Wissensvermittlung, fachliche Expertise, langjährige Praxiserfahrungen sowie den Transfer in praktische Fälle. Wir vermitteln die Aufgaben und die Rollenklarheit des Verfahrensbeistandes durch das Erlernen der verfahrensrechtlichen Sicherstellung einer kindeswohlorientierten Entscheidung bei Gericht. Ausbildungsziel ist hierbei die Internalisierung von Wissen und Haltungen als wesentliche Grundlage für die Tätigkeit des Verfahrensbeistandes.

Zertifikationskurs

Zertifizierte Weiterbildung zum Verfahrensbeistand

Anbieter: Verein Anwalt des Kindes München e.V. in Kooperation mit der Katholischen Stiftungshochschule München

„Alle großen Leute sind einmal Kinder gewesen (aber wenige erinnern sich daran)“, Antoine de Saint-Exupery. Als Verfahrensbeistand unterstützen Sie Familiengerichte, dass die Meinung und das Interesse von Kindern und Jugendlichen in familiengerichtlichen Verfahren berücksichtigt werden!

Seit 20 Jahren bietet der Anwalt des Kindes – München e.V. in Kooperation mit der Katholischen Stiftungshochschule München eine fundierte und praxisnahe Weiterbildung zum zertifizierten Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche an.

Lernen Sie in 11 Modulen das anspruchsvolle Arbeitsfeld eines Verfahrensbeistande s kennen und erwerben Sie die notwendigen Qualifikationen. Das Ausbildungs-Team besteht aus Expert/-innen verschiedener Disziplinen u.a. aus den Bereichen Familienrecht, Jugendhilfe und Rechtspsychologie.

Mit dem erfolgreichen Bestehen des Abschluss-Kolloquiums sind Sie berechtigt, neben der Verfahrensbeistandschaft, auch als Umgangspfleger/-in und Umgangsbegleitung tätig zu werden. Auch besteht die Möglichkeit, als zertifizierter Verfahrensbeistand in den Pool der Fachkräfte der Koordinierungsstelle aufgenommen zu werden.

Unser Angebot richtet sich an Juristen/-innen, sowie an Angehörige der psychosozialen Berufsgruppen.

Informieren Sie sich über den Inhalt der Weiterbildung – nächster Start voraussichtlich Februar 2025.

Bewerben Sie sich ab sofort unter mail@anwaltdeskindes-muenchen.de oder rufen Sie uns einfach unter Telefon 089 99609959 an.

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