Fortbildung Tagesseminare

Informationen und Anmeldung zu aktuellen Fortbildungsangeboten

Ausbildung zur Fachkraft für Erinnerungskontakte

Qualifizierte Fortbildung zur Durchführung professioneller Erinnerungskontakte

Was sind Erinnerungskontakte?

Erinnerungskontakte sind eine spezialisierte fachliche Intervention im Kontext hochkonflikthafter Trennungs- und Scheidungsfamilien. Sie wurden von der Psychotherapeutin und Sachverständigen Dr. phil. Liselotte Staub entwickelt und dienen als Möglichkeit der Schadensbegrenzung, wenn der Kontakt zwischen Kind und getrenntlebendem Elternteil nachhaltig verweigert wird.

Im Mittelpunkt steht eine strukturierte, moderierte und interaktionsfreie Kontaktform zwischen Kind beziehungsweise Jugendlichen und einem Elternteil. Ein direkter Austausch findet dabei nicht statt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über eine fachlich qualifizierte moderierende Person.

Ziel dieser Intervention ist es, dem Kind trotz bestehender Ablehnung eine minimale Form der Auseinandersetzung mit dem Elternteil zu ermöglichen und die Entwicklung unrealistischer oder verfestigter negativer Vorstellungen zu verhindern. Erinnerungskontakte leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Identitätsentwicklung und zum langfristigen Kindeswohl.

Ziel der Ausbildung

Die Ausbildung befähigt Fachkräfte dazu, Erinnerungskontakte fachlich fundiert vorzubereiten, professionell zu moderieren und eigenständig durchzuführen. Die Teilnehmenden erwerben ein differenziertes Verständnis für Dynamiken hochkonflikthafter Familiensysteme und lernen, kindeswohlorientierte Minimalinterventionen verantwortungsvoll umzusetzen.

Inhalte der Ausbildung

  • Einführung in das Konzept und die Zielsetzung von Erinnerungskontakten
  • Psychodynamische Hintergründe von Kontaktverweigerung und Entfremdung
  • Rechtliche und fachliche Einordnung im Kontext des Kinderschutzes
  • Rolle und Haltung der moderierenden Fachkraft
  • Vorbereitungsgespräche mit Eltern und Kindern
  • Struktur und Ablauf von Erinnerungskontakten
  • Moderation schwieriger Gesprächssituationen
  • Umgang mit Widerständen, Konflikten und emotional belastenden Situationen
  • Praxisnahe Fallarbeit und Übungen
  • Reflexion der eigenen professionellen Haltung

Zielgruppe

Die Ausbildung richtet sich insbesondere an Fachkräfte aus den Bereichen:

  • Verfahrensbeistandschaft und Umgangsbegleitung
  • Sozialarbeit und Sozialpädagogik
  • Pädagogik
  • Familienberatung und Jugendhilfe
  • Psychologie
  • sowie an alle Fachpersonen, die mit hochkonflikthaften Familienkonstellationen arbeiten

Organisation und Ablauf

  • 13. November bis 14. November
  • Ort: Pädagogische Praxis Annemarie Steiger, Eisenacher Straße 76, 10823 Berlin
  • Beginn am 13. November um 11:00 Uhr
  • Ende am 14. November um 17:00 Uhr
  • Tagsüber ist für das kulinarische Wohl gesorgt

Leitung der Ausbildung

Die Ausbildung wird angeboten von Frau Schümann, die ihre Ausbildung in der Schweiz bei Dr. Staub absolviert hat. Sie ist in Deutschland eine der zwei Multiplikatorinnen, die diese Ausbildung offiziell anbieten dürfen.

Teilnahmegebühren

  • Mitglieder des BVEB e.V.: 420 Euro
  • Nichtmitglieder: 530 Euro

Anmeldung

Anmeldung bitte über die Geschäftsstelle des BVEB in Siegburg

Online-Seminar 11. März 2027

Gutachten im Familiengericht – wie lassen sich Qualität und Wissenschaftlichkeit einschätzen?

Eine Fortbildung für Verfahrensbeteiligte, die psychologische Sachverständigengutachten im Familienrecht verstehen und kritisch einordnen müssen, um das Interesse des Kindes fachlich fundiert vertreten zu können. Was zeichnet ein gutes Gutachten aus – und was ist zu tun, wenn Zweifel bestehen?

Online-Seminar 26. November 2026

Gesprächsführung mit belasteten Kindern vor dem Hintergrund von Trennung und Kindeswohlgefährdung

Wie können Kinder im rechtlichen Verfahren eingebunden werden? Wie spricht man kindgerecht mit Ihnen? Eine gute Gesprächsführung ist eine notwendige Voraussetzung dafür, die Interessen des Kindes angemessen vertreten zu können. Das Fortbildungsseminar vermittelt Sicherheit für die Gesprächsführung mit Kindern im Kontext familiengerichticher Verfahren.

Online-Seminar 28.10 + 04.11.2026

Fortbildungsveranstaltung für Verfahrensbeistände gem. § 158a Abs. 1 Satz 4 FamFG

Die neuesten Entwicklungen und Anforderungen der Verfahrensbeistandschaft werden praxisorientiert aufgezeigt. Prof. Dr. Ludwig Salgo vermittelt praxisorientierte Kenntnisse zur Umsetzung der Reformen und zur fundierten Interessensvertretung des Kindes. Das Seminar erfüllt die Fortbildungspflicht für Verfahrensbeiständ*innen.

Online-Seminar 24. + 25. September 2026

Stellungnahmen für familiengerichtliche Verfahren pointiert formulieren

Wer im familiengerichtlichen Verfahren überzeugen will, braucht mehr als das richtige Bauchgefühl – es braucht fachlich tragfähige Argumente, die das Kind in seiner Situation differenziert erfassen. Doch damit diese Argumente auch gehört und verstanden werden, müssen sie präzise, klar und strukturiert formuliert sein. Es reicht nicht zu wissen, was richtig wäre – man muss es so schreiben, dass es im gerichtlichen Verfahren tragfähig ist. Genau hier setzt dieses Seminar von Prof. Dr. Mériem Diouani-Streek an.

Online-Seminar 25. August 2026

Bindung in der frühen Kindheit; Anwendungsbezug auf Umgangskontakte und Übernachtungen

Das Seminar beleuchtet, wie Bindungen in der frühen und mittleren Kindheit entstehen und welche Bedeutung sie im Kontext von Trennung, Scheidung und Umgangsregelungen haben. Im Fokus steht zudem, welche Gesichtspunkte bei Übernachtungskontakten von Babys und Kleinkindern maßgeblich sind. Auf Grundlage aktueller bindungstheoretischer Erkenntnisse werden zentrale Kriterien für Entscheidungen zu Lebensmittelpunkt, Umgangskontakten und Übernachtungen kleiner Kinder dargestellt.

Online-Seminar 02.,09., 16. + 23. Juni 2026 - jeweils 17:00 bis 19:00 Uhr

Sorge- und Umgangsregelungen nach Häuslicher Gewalt

Das vierteilige Abendseminar vermittelt, wie sich Dynamiken häuslicher Gewalt auf Kinder auswirken und welche besonderen Belastungen damit für sie verbunden sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen Kinder von Umgangskontakten profitieren können, was sie dafür benötigen – und in welchen Situationen Schutz vor Umgang geboten ist. Auf dieser Grundlage werden Kriterien für kindeswohlorientierte Entscheidungen im Sorge- und Umgangsrecht herausgearbeitet.

Fachtag: Sexueller Missbrauch

Fachtag: Sexueller Missbrauch - Zwischen Instrumentalisierung und Gefährdung

Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs stellt an Beteiligte in Kindschaftsverfahren besondere Anforderungen. Neben der belastenden Thematik ist die Abgrenzung zwischen einem vorliegenden Missbrauch und seiner nicht nachweisbaren Behauptung oft schwierig. Auch die Frage des Umgangs zwischen dem/der Beschuldigten und dem betroffenen Kind muss geklärt werden.

Der Fachtag widmet sich den familienrechtlichen Fragestellungen sowohl im Fall eines strafrechtlich festgestellten Missbrauchs als auch im Fall ungeklärter oder widerlegter Anschuldigungen aus interdisziplinärer Sicht. In diesem Zusammenhang wird auch darauf eingegangen, wie sich die Vertreter der involvierten Professionen positionieren können, um die jeweiligen Möglichkeiten im Sinne des Kindeswohls am besten auszuschöpfen.

Datum: 13.07.2026 – Onlineseminar
Referenten: Stephanie Absmeier, Isabell Streif, Dr. Johannes Streif
Teilnehmerzahl: max. 40 Personen
Tagungsgebühr: 100 Euro für Mitglieder und 150 Euro für Nichtmitglieder

 

Agenda:

9.00 Uhr Überblick über den familienpsychologischen Forschungsstand

10.30 Uhr Virtuelle Kaffeepause

10.45 Uhr Fallbesprechung in Gruppen

12.15 Uhr Mittagspause

13.15 Uhr Best practice: Handlungskompetenzen im Verfahren im Zusammenspiel 
zwischen Richter und Verfahrensbeistand

14.45 Uhr Virtuelle Kaffeepause

15.00 Uhr Umgangsfragen in Fällen des Vorwurfs eines sexuellen Missbrauchs:
Kindeswille und Kindeswohl

16.20 Uhr Abschlussrunde

Zusatzmodul Verfahrensbeistand

Zusatzmodul Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen - Vertiefung in Recht, Kinderschutz und Praxis

Das Weinsberger Forum bietet ergänzend zum Zertifikatslehrgang das Zusatzmodul im Bereich Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen an, das spezielle Themen und wiederkehrende Herausforderungen für bereits tätige Verfahrensbeistände behandelt.

Dieses Zusatzmodul richtet sich insbesondere an erfahrene Verfahrensbeistände, die ihre Kenntnisse im Sorge- und Umgangsrecht, Datenschutz, Kinderschutz und in der Kindesanhörung sowie anhand komplexer Fallbesprechungen vertiefen möchten. Die Fortbildung ist auch als Nachweis gemäß § 158a Abs.1 Satz 4 FamFG geeignet.

Inhalte des Zusatzmoduls
1. Rechtliche Vertiefung (Tag 1 & 2)

  • Aktuelle Rechtsprechung für Verfahrensbeistände: Elterliche Sorge, Sorgerechtsregelungen und Umgangsregelungen
  • Datenschutz und Schweigepflichtentbindung: Mit wem darf ich sprechen? Welche Daten dürfen preisgegeben werden?
  • Kinderschutz und der Entzug der elterlichen Sorge (§1666 BGB, §8a SGB VIII)
  • Adoption, Vormundschaft, freiheitsentziehende Maßnahmen und Fremdplatzierung
  • Umgang mit Befragungen durch Richter und Anwälte
  • Kindesentführung (HKÜ-Verfahren) und Namensänderungen
  • Erstellung schriftlicher Stellungnahmen und Umgang mit Gutachten


2. Praxis der Verfahrensbeistandschaft (Tag 3 & 4)

  • Umgang mit Kindeswohlgefährdung: Krisenintervention und Zusammenarbeit
  • Gefährdungseinschätzung in der Rolle als Verfahrensbeistand
  • Gesprächsführung mit Kindern und Eltern im Verdachtsfall und in schwierigen Gesprächssituationen
  • Kindesanhörung: Vorbereitung und Begleitung der Kinder während der Befragung durch Richter
  • Vermittlungs- und Vernetzungskompetenzen: Zusammenarbeit mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe
  • Supervision und Selbstschutz: Umgang mit belastenden Fällen und Sicherstellung des eigenen Wohlbefindens.

Freiwillige Klausur
In Anschluss an die Veranstaltung besteht die Möglichkeit an einer Selbstlernphase und an einer Klausur teilzunehmen.Die Klausur ist auf freiwilliger Basis. Es entstehen für Sie keine weiteren Kosten.
Sollten Sie kein Interesse an der Prüfung haben, so bitten wir um eine kurze formlose Abmeldung.Die zweistündige Klausur findet zeitversetzt eine Woche nach Seminarende online auf der Lernplattform des Weinsberger Forums statt.

Selbstlernphase
Nach Seminarende schließt eine einwöchige Selbstlernphase an. Diese dient der Wiederholung und Vertiefung der behandelten Inhalte sowie der Klausurvorbereitung anhand der Seminarunterlagen. (Selbstlernstunden empfohlen: 15 Stunden)

Teilnahmebescheinigung
Nach Seminarende erhalten alle Teilnehmer innerhalb einer Woche eine Teilnahmebescheinigung per Email.

Zertifikat
Nach bestandener schriftlicher Klausur erhalten die Teilnehmenden einen Qualifikationsnachweis per Post.

 

Neues Seminarprogramm

Das Seminarprogramm 2026 von Stiftung Pflegekind ist online!

Hier finden Sie den Link zum neuen Seminarprogramm von der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes.

Zusatzmodul Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen

Vertiefung in Recht, Kinderschutz und Praxis

1. Rechtliche Vertiefung (Tag 1 & 2)

· Aktuelle Rechtsprechung für Verfahrensbeistände: Elterliche Sorge, Sorgerechtsregelungen und Umgangsregelungen

· Datenschutz und Schweigepflichtentbindung: Mit wem darf ich sprechen? Welche Daten dürfen preisgegeben werden?

· Kinderschutz und der Entzug der elterlichen Sorge (§1666 BGB, §8a SGB VIII)

· Adoption, Vormundschaft, freiheitsentziehende Maßnahmen und Fremdplatzierung

· Umgang mit Befragungen durch Richter und Anwälte

· Kindesentführung (HKÜ-Verfahren) und Namensänderungen

· Erstellung schriftlicher Stellungnahmen und Umgang mit Gutachten


2. Praxis der Verfahrensbeistandschaft (Tag 3 & 4)

· Umgang mit Kindeswohlgefährdung: Krisenintervention und Zusammenarbeit

· Gefährdungseinschätzung in der Rolle als Verfahrensbeistand

· Gesprächsführung mit Kindern und Eltern im Verdachtsfall und in schwierigen Gesprächssituationen

· Kindesanhörung: Vorbereitung und Begleitung der Kinder während der Befragung durch Richter

· Vermittlungs- und Vernetzungskompetenzen: Zusammenarbeit mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe

· Supervision und Selbstschutz: Umgang mit belastenden Fällen und Sicherstellung des eigenen Wohlbefindens.

Termine: 

02.02.2026 (Mo) ‒ 05.02.2026 (Do) ONLINE 

29.06.2026 (Mo) ‒ 02.07.2026 (Do) in Siegburg / Bonn

Multimediales Lehr- und Lernprojekt

Fallbeispiel Thomas – Kostenloser Kurs zum Kinderschutz

In Zusammenarbeit mit der Stiftung „Innovation in der Hochschullehre“ wurde unter der Leitung von Maud Nordstern ein interdisziplinärer Kinderschutzkurs entwickelt, der sich auch für die Qualifikation in der Verfahrensbeistandschaft und Vormundschaft eignet. Der Kurs umfasst über 20 Stunden Filmmaterial und mehr als 80 Lehrfilme, die am Fall des heute erwachsenen Thomas und seiner Familie (Pflege- und Adoptiveltern, Tochter, Heimpaten) aufbereitet sind.

Themenschwerpunkte sind u.a.:

  • Gesprächsführung mit Kindern
  • Arbeit mit psychisch erkrankten Eltern
  • Hilfeplanung, Inobhutnahme, Heimerziehung, Pflegekindschaft und Adoption
  • Kindeswille und Kindeswohl

Dieser praxisorientierte Kurs richtet sich an Fachkräfte aus Recht, Pädagogik, Psychologie und verwandten Disziplinen und bietet eine fundierte Grundlage für die Arbeit im Kinderschutz.

UPDATE

UPDATE Familienrecht 2025

…in Hamburg | Frankfurt | Rösrath | Leipzig | Berlin und ONLINE

“Bleiben Sie auf dem Laufenden”: Halbjährliche 4 STD Short Cut Veranstaltung (= 2x im Jahr) zu unterschiedlichen Zeiten und Orten zum gemeinsamen Fach-Austausch mit ausführlichen Theorieinput und Praxistransfer (Fall Supervisionen) in möglichst fester Gruppe mit i.d.R. 8-10 Teilnehmer:Innen.

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