Fortbildung Tagesseminare

Informationen und Anmeldung zu aktuellen Fortbildungsangeboten

Fortbildung zur Angstbindung

Fortbildung zur Angstbindung

Thema: Angstbindung

Datum: 18.11. (Cappenberg) + 25.11.2025 (Salgo)

Uhrzeit: 9 - 12:00 Uhr und 13 - 15:00 Uhr

Ort: Online per Zoom 

Anmeldung über den BVEB: info@verfahrensbeistand-berufsverband.de>

 

 „Angstbindung“ – Teil 1 - 18.11.2025 

  • Dr. Martina Cappenberg

Inhalt: Wie können das Verhalten und die Worte der Kinder in Ihrer tatsächlichen Gefühlswelt verstanden werden? Woran erkennen Fachkräfte, dass ein Kind aus Angst und nicht aus Bedürfnis antwortet? Kinder, die innerfamiliär Gewalt erfahren haben, binden sich aus dieser Erfahrung heraus oft in Angst an ihre Bezugspersonen. Als Kinder sind sie jedoch von ihrer Bezugsperson abhängig. Im äußeren Verhalten der Kinder zeigt sich diese Angst dann oftmals in einer Überanpassung. Was brauchen Jugendamtskräfte, Verfahrensbeistände und Juristen damit sie diesen Widerspruch zwischen Kindes-Wille und -Wohl erkennen und überzeugend erklären können? Der erste Teil, dieser zweiteiligen Seminarreihe „Angstbindung“, bildet den psychologischen Grundstock, im zweiten Teil wird auf die juristische Perspektive eingegangen.

 

„Angstbindung“ - Teil 2 - 25.11.2025

  • Prof. Dr. jur. Ludwig Salgo

Inhalt: Dies ist der weiterführende rechtliche Teil zu unserer zweiteiligen Seminarreihe „Angstbindung“. Hierbei geht es um die juristischen Herausforderungen zur Regelung des Umgangs sowie der Kontinuitätssicherung von Pflegekindern. Die regulären Entscheidungen/ Verfahren von Richtern zu Umgangskontakten zwischen Kindern und Eltern gilt nicht für Kinder, die wegen Gefährdungen im Herkunftsmilieu fremdplatziert werden mussten (insbes. bei traumatisierten Kindern). Manche Kinder profitieren vom Umgang, andere nicht, manche werden bei/durch den Kontakt erheblich gefährdet. Umgang gegen den Willen des Kindes kann nachhaltige neue Schädigungen auslösen. Deshalb bedürfen Umgangsregelungen für Pflegekinder fachlicher Vor- und Nachbereitung, u.U., Begleitung, soweit dadurch Risiken vermieden werden können. Keinesfalls darf das Pflegekind durch Umgang mit Eltern, die es gefährdet hatten, destabilisiert werden, was jedoch häufig passiert, wenn Angstbindung nicht erkannt wird. Kindeswille und Kindeswohl liegen hier oft weitauseinander. Was es für Juristen bedeutet, wenn Kinder etwas anderes sagen (Kindeswille) als für sie gut ist (Kindeswohl).

Zusatzmodul Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen - Vertiefung in Recht, Kinderschutz und Praxis für bereits tätige Verfahrensbeistände

Zusatzmodul Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen - Vertiefung in Recht, Kinderschutz und Praxis für bereits tätige Verfahrensbeistände

Anbieter: Weinsberger Forum
Online am Montag, 30.06. bis Donnerstag, 03.07.2025.
Präsenz in München Dienstag, 11.11. bis Donnerstag, 14.11.2025.

Dieses Zusatzmodul richtet sich insbesondere an erfahrene Verfahrensbeistände, die ihre Kenntnisse im Sorge- und Umgangsrecht, Datenschutz, Kinderschutz und in der Kindesanhörung sowie anhand komplexer Fallbesprechungen vertiefen möchten. Die Fortbildung ist auch als Nachweis gemäß § 158a Abs.1 Satz 4 FamFG geeignet.

Fortbildungsinhalte:

  • Aktuelle Rechtsprechung für Verfahrensbeistände: Elterliche Sorge, Sorgerechtsregelungen und Umgangsregelungen.
  • Datenschutz und Schweigepflichtentbindung: Mit wem darf ich sprechen? Welche Daten dürfen preisgegeben werden?
  • Kinderschutz und der Entzug der elterlichen Sorge (§1666 BGB, §8a SGB VIII).
  • Adoption, Vormundschaft, freiheitsentziehende Maßnahmen und Fremdplatzierung.
  • Umgang mit Befragungen durch Richter und Anwälte.
  • Kindesentführung (HKÜ-Verfahren) und Namensänderungen.
  • Erstellung schriftlicher Stellungnahmen und Umgang mit Gutachten.
  • Umgang mit Kindeswohlgefährdung: Krisenintervention und Zusammenarbeit.
  • Gefährdungseinschätzung in der Rolle als Verfahrensbeistand.
  • Gesprächsführung mit Kindern und Eltern im Verdachtsfall und in schwierigen Gesprächssituationen.
  • Kindesanhörung: Vorbereitung und Begleitung der Kinder während der Befragung durch Richter.
  • Vermittlungs- und Vernetzungskompetenzen: Zusammenarbeit mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe.
  • Supervision und Selbstschutz: Umgang mit belastenden Fällen und Sicherstellung des eigenen Wohlbefindens.

Bundesfachtagung Vormundschaft und Pflegschaft

Kinder brauchen Fürsprecher – vom Recht zur Praxis. Ein anspruchsvoller Weg.

Termin: 24. und 25. Juni 2025
Veranstaltungsort: Isernhagen

Das Programm zur Bundestagung "Kinder brauchen Fürsprecher. Vom Recht zur Praxis – ein anspruchsvoller Weg!" setzt sich mit der Praxisentwicklung der letzten Jahre in der Vormundschaft auseinander und wirft einen Blick in die Zukunft.

Am 24. und 25. Juni 2025 werden in Isernhagen bei Hannover neue Entwicklungen vorgestellt und vielfältige Aspekte der Alltagspraxis in der Vormundschaft diskutiert. Die Themen reichen von den Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt, der Vormundschaft für unbegleitete Minderjährige oder für Kinder mit Behinderungen über die Frage nach Kriterien für die Vormundschaft von Pflegeeltern bis zur Diskussion des Umgangs mit Transgender und - nicht zu vergessen - der notwendigen Selbstfürsorge als Vormund:in. Viele weitere Themen finden Sie im Programm.

Multimediales Lehr- und Lernprojekt

Fallbeispiel Thomas – Kostenloser Kurs zum Kinderschutz

In Zusammenarbeit mit der Stiftung „Innovation in der Hochschullehre“ wurde unter der Leitung von Maud Nordstern ein interdisziplinärer Kinderschutzkurs entwickelt, der sich auch für die Qualifikation in der Verfahrensbeistandschaft und Vormundschaft eignet. Der Kurs umfasst über 20 Stunden Filmmaterial und mehr als 80 Lehrfilme, die am Fall des heute erwachsenen Thomas und seiner Familie (Pflege- und Adoptiveltern, Tochter, Heimpaten) aufbereitet sind.

Themenschwerpunkte sind u.a.:

  • Gesprächsführung mit Kindern
  • Arbeit mit psychisch erkrankten Eltern
  • Hilfeplanung, Inobhutnahme, Heimerziehung, Pflegekindschaft und Adoption
  • Kindeswille und Kindeswohl

Dieser praxisorientierte Kurs richtet sich an Fachkräfte aus Recht, Pädagogik, Psychologie und verwandten Disziplinen und bietet eine fundierte Grundlage für die Arbeit im Kinderschutz.

Netzwerktreffen Kinderschutz

Einheitliche Sprache im Kinderschutz: Gemeinsam stark für das Kindeswohl

Für einen erfolgreichen Kinderschutz braucht es ein gemeinsames Verständnis zentraler Begriffe – denn nur mit einer einheitlichen Sprache können alle Beteiligten im Sinne des Kindeswohls zusammenarbeiten. Wir laden Sie ein, sich mit uns diesem wichtigen Thema zu widmen und Klarheit über die Begriffe im Kinderschutz zu schaffen.

In unserer Veranstaltung beleuchten wir außerdem das oft unterschätzte Problemfeld der Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung und seine seelischen Langzeitfolgen. Anhand aktueller Praxisbeispiele bieten wir Raum für Austausch, Fallbeispiele und Ihre Ideen – gestalten Sie den bundesweiten Dialog im Kinderschutz aktiv mit!

Zertifikationskurs 2025

Der professionelle Vormund, Ergänzungs-, Umgangspfleger und Umgangsbegleiter

Termin: ab 16.02.25 in Rösrath
Termin: ab 28.09.25 in Leipzig
Hybrid+ Kurse: 8 Tage, davon 5 Tage ONLINE

„Von der dienenden Sorgepflicht der Erwachsenen“. Getreu unserer Grundhaltung der Subjektstellung des Kindes ist diese Weiterbildung stets ausgerichtet an der Bedeutung unseres Handelns als Fachkraft für die den Kindern zugesicherte Erziehung und Förderung hin „zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (§1 SGBVIII). Der Zertifikationskurs ist so ausgelegt, dass sich Ihr bisheriges berufliches Handwerkzeug aufgrund der Komplexität der Wissens- und Handlungsbereiche grundlegend erweitern wird – auch über eine gerichtliche Tätigkeit hinaus. Wir denken vom Kind aus.

UPDATE

UPDATE Familienrecht 2025

…in Hamburg | Frankfurt | Rösrath | Leipzig | Berlin und ONLINE

“Bleiben Sie auf dem Laufenden”: Halbjährliche 4 STD Short Cut Veranstaltung (= 2x im Jahr) zu unterschiedlichen Zeiten und Orten zum gemeinsamen Fach-Austausch mit ausführlichen Theorieinput und Praxistransfer (Fall Supervisionen) in möglichst fester Gruppe mit i.d.R. 8-10 Teilnehmer:Innen.

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