Fortbildung Tagesseminare

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Fachtag: Sexueller Missbrauch

Fachtag: Sexueller Missbrauch - Zwischen Instrumentalisierung und Gefährdung

Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs stellt an Beteiligte in Kindschaftsverfahren besondere Anforderungen. Neben der belastenden Thematik ist die Abgrenzung zwischen einem vorliegenden Missbrauch und seiner nicht nachweisbaren Behauptung oft schwierig. Auch die Frage des Umgangs zwischen dem/der Beschuldigten und dem betroffenen Kind muss geklärt werden.

Der Fachtag widmet sich den familienrechtlichen Fragestellungen sowohl im Fall eines strafrechtlich festgestellten Missbrauchs als auch im Fall ungeklärter oder widerlegter Anschuldigungen aus interdisziplinärer Sicht. In diesem Zusammenhang wird auch darauf eingegangen, wie sich die Vertreter der involvierten Professionen positionieren können, um die jeweiligen Möglichkeiten im Sinne des Kindeswohls am besten auszuschöpfen.

Datum: 13.07.2026 – Onlineseminar
Referenten: Stephanie Absmeier, Isabell Streif, Dr. Johannes Streif
Teilnehmerzahl: max. 40 Personen
Tagungsgebühr: 100 Euro für Mitglieder und 150 Euro für Nichtmitglieder

 

Agenda:

9.00 Uhr Überblick über den familienpsychologischen Forschungsstand

10.30 Uhr Virtuelle Kaffeepause

10.45 Uhr Fallbesprechung in Gruppen

12.15 Uhr Mittagspause

13.15 Uhr Best practice: Handlungskompetenzen im Verfahren im Zusammenspiel 
zwischen Richter und Verfahrensbeistand

14.45 Uhr Virtuelle Kaffeepause

15.00 Uhr Umgangsfragen in Fällen des Vorwurfs eines sexuellen Missbrauchs:
Kindeswille und Kindeswohl

16.20 Uhr Abschlussrunde

Zusatzmodul Verfahrensbeistand

Zusatzmodul Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen - Vertiefung in Recht, Kinderschutz und Praxis

Das Weinsberger Forum bietet ergänzend zum Zertifikatslehrgang das Zusatzmodul im Bereich Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen an, das spezielle Themen und wiederkehrende Herausforderungen für bereits tätige Verfahrensbeistände behandelt.

Dieses Zusatzmodul richtet sich insbesondere an erfahrene Verfahrensbeistände, die ihre Kenntnisse im Sorge- und Umgangsrecht, Datenschutz, Kinderschutz und in der Kindesanhörung sowie anhand komplexer Fallbesprechungen vertiefen möchten. Die Fortbildung ist auch als Nachweis gemäß § 158a Abs.1 Satz 4 FamFG geeignet.

Inhalte des Zusatzmoduls
1. Rechtliche Vertiefung (Tag 1 & 2)

  • Aktuelle Rechtsprechung für Verfahrensbeistände: Elterliche Sorge, Sorgerechtsregelungen und Umgangsregelungen
  • Datenschutz und Schweigepflichtentbindung: Mit wem darf ich sprechen? Welche Daten dürfen preisgegeben werden?
  • Kinderschutz und der Entzug der elterlichen Sorge (§1666 BGB, §8a SGB VIII)
  • Adoption, Vormundschaft, freiheitsentziehende Maßnahmen und Fremdplatzierung
  • Umgang mit Befragungen durch Richter und Anwälte
  • Kindesentführung (HKÜ-Verfahren) und Namensänderungen
  • Erstellung schriftlicher Stellungnahmen und Umgang mit Gutachten


2. Praxis der Verfahrensbeistandschaft (Tag 3 & 4)

  • Umgang mit Kindeswohlgefährdung: Krisenintervention und Zusammenarbeit
  • Gefährdungseinschätzung in der Rolle als Verfahrensbeistand
  • Gesprächsführung mit Kindern und Eltern im Verdachtsfall und in schwierigen Gesprächssituationen
  • Kindesanhörung: Vorbereitung und Begleitung der Kinder während der Befragung durch Richter
  • Vermittlungs- und Vernetzungskompetenzen: Zusammenarbeit mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe
  • Supervision und Selbstschutz: Umgang mit belastenden Fällen und Sicherstellung des eigenen Wohlbefindens.

Freiwillige Klausur
In Anschluss an die Veranstaltung besteht die Möglichkeit an einer Selbstlernphase und an einer Klausur teilzunehmen.Die Klausur ist auf freiwilliger Basis. Es entstehen für Sie keine weiteren Kosten.
Sollten Sie kein Interesse an der Prüfung haben, so bitten wir um eine kurze formlose Abmeldung.Die zweistündige Klausur findet zeitversetzt eine Woche nach Seminarende online auf der Lernplattform des Weinsberger Forums statt.

Selbstlernphase
Nach Seminarende schließt eine einwöchige Selbstlernphase an. Diese dient der Wiederholung und Vertiefung der behandelten Inhalte sowie der Klausurvorbereitung anhand der Seminarunterlagen. (Selbstlernstunden empfohlen: 15 Stunden)

Teilnahmebescheinigung
Nach Seminarende erhalten alle Teilnehmer innerhalb einer Woche eine Teilnahmebescheinigung per Email.

Zertifikat
Nach bestandener schriftlicher Klausur erhalten die Teilnehmenden einen Qualifikationsnachweis per Post.

 

Neues Seminarprogramm

Das Seminarprogramm 2026 von Stiftung Pflegekind ist online!

Hier finden Sie den Link zum neuen Seminarprogramm von der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes.

Zusatzmodul Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen

Vertiefung in Recht, Kinderschutz und Praxis

1. Rechtliche Vertiefung (Tag 1 & 2)

· Aktuelle Rechtsprechung für Verfahrensbeistände: Elterliche Sorge, Sorgerechtsregelungen und Umgangsregelungen

· Datenschutz und Schweigepflichtentbindung: Mit wem darf ich sprechen? Welche Daten dürfen preisgegeben werden?

· Kinderschutz und der Entzug der elterlichen Sorge (§1666 BGB, §8a SGB VIII)

· Adoption, Vormundschaft, freiheitsentziehende Maßnahmen und Fremdplatzierung

· Umgang mit Befragungen durch Richter und Anwälte

· Kindesentführung (HKÜ-Verfahren) und Namensänderungen

· Erstellung schriftlicher Stellungnahmen und Umgang mit Gutachten


2. Praxis der Verfahrensbeistandschaft (Tag 3 & 4)

· Umgang mit Kindeswohlgefährdung: Krisenintervention und Zusammenarbeit

· Gefährdungseinschätzung in der Rolle als Verfahrensbeistand

· Gesprächsführung mit Kindern und Eltern im Verdachtsfall und in schwierigen Gesprächssituationen

· Kindesanhörung: Vorbereitung und Begleitung der Kinder während der Befragung durch Richter

· Vermittlungs- und Vernetzungskompetenzen: Zusammenarbeit mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe

· Supervision und Selbstschutz: Umgang mit belastenden Fällen und Sicherstellung des eigenen Wohlbefindens.

Termine: 

02.02.2026 (Mo) ‒ 05.02.2026 (Do) ONLINE 

29.06.2026 (Mo) ‒ 02.07.2026 (Do) in Siegburg / Bonn

Multimediales Lehr- und Lernprojekt

Fallbeispiel Thomas – Kostenloser Kurs zum Kinderschutz

In Zusammenarbeit mit der Stiftung „Innovation in der Hochschullehre“ wurde unter der Leitung von Maud Nordstern ein interdisziplinärer Kinderschutzkurs entwickelt, der sich auch für die Qualifikation in der Verfahrensbeistandschaft und Vormundschaft eignet. Der Kurs umfasst über 20 Stunden Filmmaterial und mehr als 80 Lehrfilme, die am Fall des heute erwachsenen Thomas und seiner Familie (Pflege- und Adoptiveltern, Tochter, Heimpaten) aufbereitet sind.

Themenschwerpunkte sind u.a.:

  • Gesprächsführung mit Kindern
  • Arbeit mit psychisch erkrankten Eltern
  • Hilfeplanung, Inobhutnahme, Heimerziehung, Pflegekindschaft und Adoption
  • Kindeswille und Kindeswohl

Dieser praxisorientierte Kurs richtet sich an Fachkräfte aus Recht, Pädagogik, Psychologie und verwandten Disziplinen und bietet eine fundierte Grundlage für die Arbeit im Kinderschutz.

UPDATE

UPDATE Familienrecht 2025

…in Hamburg | Frankfurt | Rösrath | Leipzig | Berlin und ONLINE

“Bleiben Sie auf dem Laufenden”: Halbjährliche 4 STD Short Cut Veranstaltung (= 2x im Jahr) zu unterschiedlichen Zeiten und Orten zum gemeinsamen Fach-Austausch mit ausführlichen Theorieinput und Praxistransfer (Fall Supervisionen) in möglichst fester Gruppe mit i.d.R. 8-10 Teilnehmer:Innen.

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