Fortbildung zur Angstbindung
Fortbildung zur Angstbindung
Thema: Angstbindung
Datum: 18.11. (Cappenberg) + 25.11.2025 (Salgo)
Uhrzeit: 9 - 12:00 Uhr und 13 - 15:00 Uhr
Ort: Online per Zoom
Anmeldung über den BVEB: info@verfahrensbeistand-berufsverband.de>
„Angstbindung“ – Teil 1 - 18.11.2025
- Dr. Martina Cappenberg
Inhalt: Wie können das Verhalten und die Worte der Kinder in Ihrer tatsächlichen Gefühlswelt verstanden werden? Woran erkennen Fachkräfte, dass ein Kind aus Angst und nicht aus Bedürfnis antwortet? Kinder, die innerfamiliär Gewalt erfahren haben, binden sich aus dieser Erfahrung heraus oft in Angst an ihre Bezugspersonen. Als Kinder sind sie jedoch von ihrer Bezugsperson abhängig. Im äußeren Verhalten der Kinder zeigt sich diese Angst dann oftmals in einer Überanpassung. Was brauchen Jugendamtskräfte, Verfahrensbeistände und Juristen damit sie diesen Widerspruch zwischen Kindes-Wille und -Wohl erkennen und überzeugend erklären können? Der erste Teil, dieser zweiteiligen Seminarreihe „Angstbindung“, bildet den psychologischen Grundstock, im zweiten Teil wird auf die juristische Perspektive eingegangen.
„Angstbindung“ - Teil 2 - 25.11.2025
- Prof. Dr. jur. Ludwig Salgo
Inhalt: Dies ist der weiterführende rechtliche Teil zu unserer zweiteiligen Seminarreihe „Angstbindung“. Hierbei geht es um die juristischen Herausforderungen zur Regelung des Umgangs sowie der Kontinuitätssicherung von Pflegekindern. Die regulären Entscheidungen/ Verfahren von Richtern zu Umgangskontakten zwischen Kindern und Eltern gilt nicht für Kinder, die wegen Gefährdungen im Herkunftsmilieu fremdplatziert werden mussten (insbes. bei traumatisierten Kindern). Manche Kinder profitieren vom Umgang, andere nicht, manche werden bei/durch den Kontakt erheblich gefährdet. Umgang gegen den Willen des Kindes kann nachhaltige neue Schädigungen auslösen. Deshalb bedürfen Umgangsregelungen für Pflegekinder fachlicher Vor- und Nachbereitung, u.U., Begleitung, soweit dadurch Risiken vermieden werden können. Keinesfalls darf das Pflegekind durch Umgang mit Eltern, die es gefährdet hatten, destabilisiert werden, was jedoch häufig passiert, wenn Angstbindung nicht erkannt wird. Kindeswille und Kindeswohl liegen hier oft weitauseinander. Was es für Juristen bedeutet, wenn Kinder etwas anderes sagen (Kindeswille) als für sie gut ist (Kindeswohl).