Fortbildung Tagesseminare

Informationen und Anmeldung zu aktuellen Fortbildungsangeboten

28. November 2025 - 14:00- 16:30 Uhr Impulsreferat und Austausch

Impulsvortrag zur kindlichen Entwicklung

Die Veranstaltung wird eröffnet mit einem Impulsvortrag zur kindlichen Entwicklung. Sie lässt sich verstehen als das Zusammenspiel von Bewegung, Geist und Seele. Diese drei Bereiche sind untrennbar miteinander verbunden. Das Gleichgewicht der drei Bereiche ist bei (sehr) jungen Kindern besonders anfällig für Störungen. Defizite in einem Bereich können deshalb weitreichende und langanhaltende Konsequenzen auch für die anderen Aspekte nach sich ziehen. Der therapeutische Ansatz von Beweggrund analysiert Auffälligkeiten in der Entwicklung eines Kindes auf vielfältige Weise und führt es in ein altersadäquates Handlungskonzept hinein. Der Vortrag gibt einen kurzen Überblick über therapeutisch-praktische Möglichkeiten in diesem Kontext.

Anschließend gibt es Gelegenheit zur Diskussion und  zum Austausch. 

Ablauf

Datum: 28. November 2025 

Uhrzeit:  14:00 - 16:30 Uhr

Ort: DER PARITÄTISVCHE

Außer der Schleifmühle 55-61

28203 Bremen


Tagesablauf:

14:00 Uhr Einlass - Ankommen & Netzwerken

14:30 Uhr Impulsvortrag Karen Schüßler, Diplom-Psychologin mit anschließender Diskussion und Austausch

16:30 Uhr  Ende


Kosten: 25,00 Euro (inkl. MwSt)


Die Veranstaltung richtet sich nicht nur an die Mitglieder der AG Verfahrensbeistände Bremen. Wir laden herzlich alle Familienfachanwälte und Verfahrensbeistände anderer Gerichte ein, ebenfalls teilzunehmen.

 

Referentin: Karen Schüßler, Diplom-Psychologin

12.03.2026 - Online-Seminar

Gutachten im Familiengericht – wie lassen sich Qualität und Wissenschaftlichkeit einschätzen?

Mit den Teilnehmenden sollen ausgehend von aktuellen Entwicklungen im Kindschaftsverfahren in Gesetzgebung und Rechtsprechung die zentralen Grundlagen und Anforderungen an den Aufbau und Inhalt von Stellungnahmen und Anregungen sowie Umgang mit Sachverständigengutachten im familiengerichtlichen Verfahren im interaktiven Austausch näher beleuchtet werden. Die Fortbildung richtet sich an Jurist*innen, Verfahrensbeistände sowie Mitarbeitende der öffentlichen und freien Jugendhilfe und befasst sich unter anderem mit folgenden Fragen:

- Wann ist ein Gutachten überhaupt notwendig, wann genügen fachliche Stellungnahmen?

- Woran erkennt man die Qualität und wissenschaftliche Fundierung eines Gutachtens?

- Was kann man tun, wenn Zweifel an der Qualität eines Gutachtens bestehen?

Ablauf und Informationen

Termin: 

Datum: Donnerstag, 12. März 2026

Uhrzeit: 9:00 - 16:00 Uhr


Veranstaltungsort: Online. Sie benötigen Internetzugang.


Tagesablauf:

09:00 - 12:00 Uhr Online-Seminar

12:00 - 13:00 Uhr Mittagspause

13:00 - 16:00 Uhr Online-Seminar

 

Teilnahmebestätigung/ Fortbildungspunkte:

Alle Teilnehmer*innen erhalten im Anschluss eine Bescheinigung über die Teilnahme. Fachanwälte können Fortbildungspunkte sammeln.
 

Teilnahmebeitrag: EUR 245,00 Euro zzgl. MwSt.

Referent: Andreas Hornung

 

30.10. + 06.11.2025 - Online-Seminar

Fortbildungsveranstaltung für Verfahrensbeistände gem. § 158a Abs. 1 Satz 4 FamFG

Diese Fortbildung richtet sich an Verfahrensbeiständ*innen und deckt die neuesten Entwicklungen und Anforderungen gemäß § 158a FamFG ab. Sie erfüllt die Fortbildungspflicht für Verfahrensbeiständ*innen und vermittelt praxisorientierte Kenntnisse zur Umsetzung der Reformen und zur Erstellung fundierter Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren.


In dieser zweitägigen Fortbildung erhalten Teilnehmende einen umfassenden Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Familienrecht und den damit verbundenen Herausforderungen. Es werden die historische Entwicklung der Verfahrensbeistandschaft beleuchtet, insbesondere die Einführung relevanter Gesetze und Reformen.


Am ersten Termin (30.10.2025) geht es um die rechtlichen Änderungen und deren Auswirkungen auf die Bestellungen und Vergütungen der Verfahrensbeistanschaft. Die Teilnehmenden werden mit den Neuerungen durch das KostBRÄG 2025 vertraut gemacht und erfahren, wie sich die Qualifikationsanforderungen und die Anforderungen an die Umsetzung der Reformen gestaltet haben.


Am zweiten Termin (06.11.2025) stehen zentrale Fragen rund um das Kind im Fokus. Dabei wird insbesondere auf die Relevanz kinder- und jugendhilferechtlicher Regelungen sowie die bedeutenden Bestimmungen im FamFG und GVG für die Praxis der Verfahrensbeiständ*innen eingegangen.


Diese Fortbildung bietet wertvolle Einblicke und praxisnahe Orientierung für alle Verfahrensbeistände, die in familienrechtlichen Verfahren tätig sind.

Referent: Professor Dr. Ludwig Salgo

11.09 + 12.09.2025 - Online-Seminar Schreibwerkstatt

Stellungnahmen für familiengerichtliche Verfahren pointiert formulieren

Die Fortbildung vermittelt Fachkräften aus Jugendhilfe, Gesundheitswesen und Justiz in interdisziplinärer Sicht spezifische Methodenkenntnisse für die Erstellung schriftlicher Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren. Durch Inputs, Übungen und visualisierende Methoden werden die eigenen Fähigkeiten reflektiert und vertieft, Stellungnahmen pointiert und zielführend zu formulieren. Das Einbringen eigener Textpassagen ist möglich und erwünscht.

Zielgruppe:

Fachkräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Verfahrensbeiständ*innen, Anwält*innen, psychologische Sachverständige im Familienrecht, Berater*innen und Interessierte aus benachbarten Berufsgruppen.
 

Ablauf

Termin:

zweitägig- 13 UE

Datum:

Donnerstag, 11. September 2025 - Uhrzeit09:00 - 16:00 Uhr &

Freitag, 12. September 2025 -  Uhrzeit: 09:00 - 13:00 Uhr


Zwischendurch wird es kurze Kaffeepausen geben.


Ort: Online


Fortbildungspunkte:

Fachanwälte können Fortbildungspunkte sammeln.


Teilnahmebescheinigung:

Teilnehmer*innen erhalten im Anschluss eine Teilnahmebescheinigung.


Kosten: 355,00 Euro zzgl. MwSt.


Referentin: Prof. Dr. Mériem Diouani-Streek

 

Verfahrensbeistandschaft in internationalen Kindesentführungsverfahren nach dem HKÜ

Fortbildungsseminar für Verfahrensbeistände 13. – 14. September 2025, Berlin

In internationalen Kindesentführungsverfahren nach dem 1980 Haager Übereinkommen über die zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) und der Brüssel IIb Verordnung sind die Anforderungen an Verfahrensbeistände hoch und spezifisch. Sie unterscheiden sich von herkömmlichen Kindschaftsverfahren: Nicht das Kindeswohl, so wie es in einem herkömmlichen sorge- oder umgangsrechtlichen Verfahren verstanden wird, sondern die Rückführung des Kindes nach erfolgter Entführung oder Zurückhaltung durch einen Elternteil steht im Vordergrund des Gerichtsverfahrens.
Dieser Umstand erfordert eine grundsätzlich andere Herangehensweise und verengt die Fragestellung. Dies wirkt sich darauf aus, worüber das Kind informiert wird, wie viel Zeit zur Verfügung steht und in welcher Sprache mit dem Kind und den Eltern kommuniziert werden kann, wie im Sinne des Kindes auf eine Einigung der Eltern hingewirkt werden kann. 
Die Zahl von Kindesentführungen und damit auch von Bestellungen von Verfahrensbeiständen in HKÜ-Verfahren nimmt stetig zu. Hier braucht es spezialisierte Verfahrensbeistände. 
Ziel dieses 2-tägigen Seminars ist es daher, sowohl die rechtlichen Besonderheiten dieser komplexen Verfahren herauszuarbeiten, die Anforderungen an die Praxis der Verfahrensbeiständen zu formulieren und zu vermitteln, die Möglichkeiten von Mediation in diesen Verfahren kennenzulernen, sowie sich in Kleingruppenarbeit, in interaktiven Übungen und Rollenspielen gezielt auf die Übernahme solcher Fälle vorzubereiten.
Die Fortbildung richtet sich an Verfahrensbeistände, insbesondere an Verfahrensbeistände mit Fremdsprachen und interkulturellen Kompetenzen aus dem gesamten Bundesgebiet.

Teilnahmegebühr: • für MiKK-Mitglieder: 180,00 € (inkl. MwSt.) • für Nicht-Mitglieder: 220,00€ (inkl. MwSt.)

Zusatzmodul Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen - Vertiefung in Recht, Kinderschutz und Praxis für bereits tätige Verfahrensbeistände

Zusatzmodul Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen - Vertiefung in Recht, Kinderschutz und Praxis für bereits tätige Verfahrensbeistände

Anbieter: Weinsberger Forum
Online am Montag, 30.06. bis Donnerstag, 03.07.2025.
Präsenz in München Dienstag, 11.11. bis Donnerstag, 14.11.2025.

Dieses Zusatzmodul richtet sich insbesondere an erfahrene Verfahrensbeistände, die ihre Kenntnisse im Sorge- und Umgangsrecht, Datenschutz, Kinderschutz und in der Kindesanhörung sowie anhand komplexer Fallbesprechungen vertiefen möchten. Die Fortbildung ist auch als Nachweis gemäß § 158a Abs.1 Satz 4 FamFG geeignet.

Fortbildungsinhalte:

  • Aktuelle Rechtsprechung für Verfahrensbeistände: Elterliche Sorge, Sorgerechtsregelungen und Umgangsregelungen.
  • Datenschutz und Schweigepflichtentbindung: Mit wem darf ich sprechen? Welche Daten dürfen preisgegeben werden?
  • Kinderschutz und der Entzug der elterlichen Sorge (§1666 BGB, §8a SGB VIII).
  • Adoption, Vormundschaft, freiheitsentziehende Maßnahmen und Fremdplatzierung.
  • Umgang mit Befragungen durch Richter und Anwälte.
  • Kindesentführung (HKÜ-Verfahren) und Namensänderungen.
  • Erstellung schriftlicher Stellungnahmen und Umgang mit Gutachten.
  • Umgang mit Kindeswohlgefährdung: Krisenintervention und Zusammenarbeit.
  • Gefährdungseinschätzung in der Rolle als Verfahrensbeistand.
  • Gesprächsführung mit Kindern und Eltern im Verdachtsfall und in schwierigen Gesprächssituationen.
  • Kindesanhörung: Vorbereitung und Begleitung der Kinder während der Befragung durch Richter.
  • Vermittlungs- und Vernetzungskompetenzen: Zusammenarbeit mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe.
  • Supervision und Selbstschutz: Umgang mit belastenden Fällen und Sicherstellung des eigenen Wohlbefindens.

Multimediales Lehr- und Lernprojekt

Fallbeispiel Thomas – Kostenloser Kurs zum Kinderschutz

In Zusammenarbeit mit der Stiftung „Innovation in der Hochschullehre“ wurde unter der Leitung von Maud Nordstern ein interdisziplinärer Kinderschutzkurs entwickelt, der sich auch für die Qualifikation in der Verfahrensbeistandschaft und Vormundschaft eignet. Der Kurs umfasst über 20 Stunden Filmmaterial und mehr als 80 Lehrfilme, die am Fall des heute erwachsenen Thomas und seiner Familie (Pflege- und Adoptiveltern, Tochter, Heimpaten) aufbereitet sind.

Themenschwerpunkte sind u.a.:

  • Gesprächsführung mit Kindern
  • Arbeit mit psychisch erkrankten Eltern
  • Hilfeplanung, Inobhutnahme, Heimerziehung, Pflegekindschaft und Adoption
  • Kindeswille und Kindeswohl

Dieser praxisorientierte Kurs richtet sich an Fachkräfte aus Recht, Pädagogik, Psychologie und verwandten Disziplinen und bietet eine fundierte Grundlage für die Arbeit im Kinderschutz.

Netzwerktreffen Kinderschutz

Einheitliche Sprache im Kinderschutz: Gemeinsam stark für das Kindeswohl

Für einen erfolgreichen Kinderschutz braucht es ein gemeinsames Verständnis zentraler Begriffe – denn nur mit einer einheitlichen Sprache können alle Beteiligten im Sinne des Kindeswohls zusammenarbeiten. Wir laden Sie ein, sich mit uns diesem wichtigen Thema zu widmen und Klarheit über die Begriffe im Kinderschutz zu schaffen.

In unserer Veranstaltung beleuchten wir außerdem das oft unterschätzte Problemfeld der Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung und seine seelischen Langzeitfolgen. Anhand aktueller Praxisbeispiele bieten wir Raum für Austausch, Fallbeispiele und Ihre Ideen – gestalten Sie den bundesweiten Dialog im Kinderschutz aktiv mit!

Zertifikationskurs 2025

Der professionelle Vormund, Ergänzungs-, Umgangspfleger und Umgangsbegleiter

Termin: ab 16.02.25 in Rösrath
Termin: ab 28.09.25 in Leipzig
Hybrid+ Kurse: 8 Tage, davon 5 Tage ONLINE

„Von der dienenden Sorgepflicht der Erwachsenen“. Getreu unserer Grundhaltung der Subjektstellung des Kindes ist diese Weiterbildung stets ausgerichtet an der Bedeutung unseres Handelns als Fachkraft für die den Kindern zugesicherte Erziehung und Förderung hin „zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (§1 SGBVIII). Der Zertifikationskurs ist so ausgelegt, dass sich Ihr bisheriges berufliches Handwerkzeug aufgrund der Komplexität der Wissens- und Handlungsbereiche grundlegend erweitern wird – auch über eine gerichtliche Tätigkeit hinaus. Wir denken vom Kind aus.

UPDATE

UPDATE Familienrecht 2025

…in Hamburg | Frankfurt | Rösrath | Leipzig | Berlin und ONLINE

“Bleiben Sie auf dem Laufenden”: Halbjährliche 4 STD Short Cut Veranstaltung (= 2x im Jahr) zu unterschiedlichen Zeiten und Orten zum gemeinsamen Fach-Austausch mit ausführlichen Theorieinput und Praxistransfer (Fall Supervisionen) in möglichst fester Gruppe mit i.d.R. 8-10 Teilnehmer:Innen.

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