Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Das Gesetz zielt darauf ab, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch zu verbessern. Es schafft Strukturen wie eine Unabhängige Bundesbeauftragte oder einen Bundesbeauftragten, einen Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission, um sexuelle Gewalt zu verhindern und die Belange von Betroffenen besser zu berücksichtigen. Diese Institutionen sollen regelmäßig über den Stand des sexuellen Missbrauchs in Deutschland berichten und Maßnahmen zur Verbesserung empfehlen.
Die Unabhängige Aufarbeitungskommission wird weiterhin Betroffene anhören und Aufarbeitungsprozesse begleiten. Zudem wird ein Beratungssystem zur individuellen Unterstützung bei der Aufarbeitung von Gewalt eingerichtet. In der Kinder- und Jugendhilfe werden die Rechte auf Akteneinsicht und Auskunft verbessert, und es sollen wissenschaftliche Analysen zu problematischen Kinderschutzfällen durchgeführt werden.
Präventionsmaßnahmen werden in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich, um Risiken für Kinder und Jugendliche zu erkennen und zu minimieren. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird Materialien und Maßnahmen zur Prävention entwickeln. Ein telefonisches Beratungsangebot im medizinischen Kinderschutz wird ebenfalls bereitgestellt.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, dass die Fallzahlen des sexuellen Missbrauchs von Kindern konstant hoch sind, mit 16.375 Fällen im Jahr 2023. Viele betroffene Kinder kennen ihre Täter, und die Dunkelziffer ist vermutlich noch höher, da viele Fälle nicht gemeldet werden.