Reformbedarf und aktuelle Reformprojekte in der Familiengerichtsbarkeit sowie der Kinder- und Jugendhilfe unter Kindeswohlaspekten
Ziel der Veranstaltung ist der interdisziplinäre Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis anlässlich der aktuellen Reformprojekte und der Vorgaben aus dem internationalen Recht.
Der Reformbedarf in der Familiengerichtsbarkeit sowie in der Kinder- und Jugendhilfe ist in Deutschland ein kontinuierliches Thema, das sowohl gesellschaftliche als auch juristische und psychologische Entwicklungen widerspiegelt. Im Zentrum dieser Reformen steht immer das Kindeswohl, das als oberster Maßstab in jedem Einzelfall mithilfe der unterschiedlichen Disziplinen bestimmt werden muss. Dies führt zu Herausforderungen an die notwendige Verständigung, um die Handlungsfähigkeit in der behördlichen und juristischen Entscheidungspraxis zu stärken.
Themen:
Prof. Dr. Emmert (Rechtswissenschaft): 7 Jahre Istanbul-Konvention - Überblick über den Stand der Umsetzung in Deutschland Dr. Hammer (Soziologie): Jugendhilfe und Familiengerichte im Spannungsfeld zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis
Prof. Dr. Bach (Psychologie): Bindung, Bindungsstörungen und Beziehungen im Kontext Kindeswohlgefährdung
Prof. D.r Tewes (Psychologie): Transparenz der Begutachtung im Kontext Kindeswohl
Prof. D.r Salgo (Rechtswissenschaft): Anforderungen an die Kindschaftsrechtsreform
N.N. (Polizeilicher Opferschutz): Häusliche Gewalt aus polizeilicher Sicht im Hinblick auf Jugendhilfe und Justiz
Das detaillierte Programm und das Anmeldeformular werden im Januar 2025 veröffentlicht.
13.03.2025
9:00 Uhr - 18:00 Uhr
Technische Hochschule Georg Simon Ohm Nürnberg
Raum T 001
Bahnhofstrasse 87 90402 Nürnberg
Organistation:
Prof. Dr. Simone Emmert, LL.M.Eur.
Professur für Familienrecht Kinder- und Jugendhilferecht
Simone.emmert@th-nuernberg.de
Kosten:
110€ Präsenz, 50€ hybrid
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