Die gemeinsame Sorge soll auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern als Folge einer Vaterschaftsanerkennung automatisch eintreten, wenn nicht ein Elternteil der gemeinsamen Sorge innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen widerspricht.
Verschiedene Betreuungsmodelle einschließlich des Wechselmodells sollen gesetzlich als Umgangsregelung kodifiziert werden.
Gewalt im Familienrecht soll stärker berücksichtigt werden.
Die Möglichkeit von Elternvereinbarungen über das Sorge- und Umgangsrecht sollen gesetzlich geregelt und erweitert werden.
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